Eine Hausratversicherung sollte jeder haben, der einen Hausstand sein Eigen nennt. Mit solch einer Versicherung sind alle Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände im Haushalt gegen Leitungswasser, Feuer, Sturm, Einbruch, Raub und Vandalismus versichert. Weiterhin deckt die Hausratversicherung auch nach einem Schaden alle Kosten für die Aufräumarbeiten und Hotelkosten ab.

Der Versicherungsort ist immer die in der Police genannte Wohnung. Hierzu zählen aber auch der Balkon oder die Terrasse. Ebenfalls versichert sind auch Gegenstände, die in der dazugehörigen Garage gelagert werden, vorausgesetzt diese Räumlichkeit ist abgeschlossen. Ergänzt wird die Hausratversicherung dahingehend, dass alle Gebrauchsgegenstände, die einem Lebenspartner gehören und der in der Wohnung lebt auch versichert sind. Genauso versichert sind in der Regel alle Hausratgegenstände, die ein Kind in seiner eigenen Wohnung hat, solange es sich in der Ausbildung befindet.

Die Hausratversicherung kann erweitert werden und zwar in den Bereichen Fahrraddiebstahl und was ganz besonders wichtig, wenn der Eigentümer hochwertige Elektrogeräte oder Computer im Haushalt hat, eine Abdeckung von Überspannungsschäden und Elementarschäden.

Bei einem Schaden deckt die Hausratversicherung alle Schäden so ab, dass dem Geschädigten keine Kosten entstehen. Er bekommt alle beschädigten Dinge so ersetzt, als wenn sie neu gewesen wären.
Zu beachten ist aber, dass Wertgegenstände und Schmuck nur mit ca. 20 % versichert ist. Solche Dinge sollten in der Regel in einem Tresor bei einer Bank deponiert werden. Die Grenze für versichertes Bargeld beträgt bei den meisten Gesellschaften 1000 Euro.

Seit 1942 gibt es die Hausratversicherung. Sie wurde damals erstmals als eigenständige Versicherung angeboten. In den Jahren darauf erfolgten immer wieder Überarbeitungen der Allgemeinen Hausratsversicherungsbedingungen.