Rechte und Verpflichtungen
Die Wohnungssuche ist meistens eine langwierige und nervenaufreibende Angelegenheit. Wer eine neue Mietwohnung sucht, möchte das passende Objekt finden. In den eigenen vier Wänden möchte man sich schließlich dauerhaft wohlfühlen. Die finanziellen Aspekte einer Wohnungssuche sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen, die neue Bleibe muss natürlich auch bezahlt werden können. Ist das neue Zuhause gefunden und der Mietvertrag unterschrieben, stellt sich oft die Frage welche Pflichten und Rechte man als Mieter einer Wohnung hat. Im Folgenden werden einige Tipps zum Mietrecht erklärt. Nicht alles, was im Mietvertrag steht, muss auch rechtlich korrekt sein.

Ein beliebtes Streitthema ist das liebe Geld und die Frage, wann die Miete auf dem Konto des Vermieters eingehen muss. Grundsätzlich sollte die Zahlung am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto eingegangen sein. Für einen Verzug ist aber nicht immer der Mieter schuld, selbst dauerhafte Mietrückstände können durch Fremdverschulden zustande gekommen sein. Wechselt der Vermieter seine Bankverbindung und macht den Mieter nicht nachweisbar darauf aufmerksam, so kann dem Mieter keine Schuld zugeweisen werden.

Zu den Pflichten eines Mieters gehört die Rücksichtnahme auf andere Mietparteien. Laute Musik, Waschen oder Spülen am späten Abend oder sogar zu lauter Sex können dazu führen, dass man abgemahnt werden kann. Im schlimmsten Fall droht bei dauerhafter Lärmbelästigung sogar eine fristlose Kündigung. Anders sieht es bei Kinderlärm aus, dieser ist grundsätzlich zu dulden. Nur bei einer übermäßigen Lärmbelästigung kann der Vermieter abgemahnt werden. Nicht selten landen solche Streitthemen vor Gericht.

Wichtig für alle Mieter, die ausziehen möchten, ist die Renovierungsklausel. In den meisten Formularmietverträgen befindet sich eine Klausel, die vom BGH als nichtig erklärt wurde. Ein Mieter ist nach dem Urteil grundsätzlich nicht verpflichtet, die Wohnung in einem tadellosen Zustand zurück zugeben. Die Wohnung muss nur in den Zustand abgegeben werden, in der sie der Mieter beim Einzug vorgefunden hat. War sie beispielsweise renovierungspflichtig, so kann der Mieter die Wohnung ebenfalls renovierungspflichtig abgeben.